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Stolzer Besitzer eines Neuen PC´s
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Mo, 14.04.2008 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das kam nach meinem Beschwerdemail:


Sehr geehrter Herr Brugmeyer,

vielen Dank für Ihre eMail.

Der Tausch des Mainboard lies sich leider nicht anders realisieren, da die Asus Boards im Moment nicht am Lager sind.

Es ist so das bei übertakteten Geräten wesentlich mehr Abwärme entsteht, daher werden nur aktiv gekühlte Mainboards verbaut.

Ich würde Ihnen hier anbieten das System erneut einzuschicken um eine Prüfung durchzuführen, inkl. der X-Fi Soundkarte.

Die Versandkosten werden Ihnen natürlich erstattet. Übermitteln Sie mir einfach wieder den Postbeleg.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Das war meine Antwort:

Es ist so das bei übertakteten Geräten wesentlich mehr Abwärme entsteht, daher werden "nur"??? aktiv gekühlte Mainboards verbaut.]

Das ist mir schon klar Hr. Hartmann. Aber warum wurde mir das erste übertaktete System (ASUS Board) OHNE aktiven Kühler geliefert????? Da muß ich mich doch wundern wenn sie das ohnehin wissen.

Ich werde das gesamte System "wieder einmal" an sie einsenden incl. defekter x-fi Soundkarte. Ich betone aber schon jetzt das die Soundkarte ehe ich das System an sie eingesendet habe bestens fuktioniert hat. Nun wird die Soundkarte nicht einmal mehr erkannt. Wohl aber eine alte Soundblaster Audigy welche ich zufällig daheim hatte.

Wahrscheinlich ist der ganze Reinfall, anders kann ich es nicht mehr formulieren, beim dauernden Umbauen der Mobos passiert!



Somit wirds heute wieder nix mit ballern! #Mad[/quote]
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[dd]Provider



Anmeldungsdatum: 2002-12-22
Beiträge: 3132

BeitragVerfasst am: Mo, 14.04.2008 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Was eine fadenscheinige Antwort.
Der NForce 680 ist deshalb aktiv gekühlt weil er so heiß wird und nicht weil er übertaktet wird. Denn Standardmäßig wird beim NForce 680 nichts übertaktet.

Die korrekte Vorgehensweise wäre die gewesen sich mit dem Kunden, also mit Dir Michl in Verbindung zu setzen und die Sachlage mit der Nichtverfügbarkeit des ASUS Boards zu klären, ob ein XFX Board in Ordnung wäre.

Der Händler hat das Recht zweimal nachzubessern.
Ist der Rechner schon weg ?

Wenn ja schlecht, ansonsten Frist zur Nachbesserung setzen, üblich sind hier 14 Tage, bei Säumnis auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen.
Denn es gab ja schon 1 Defekt (hoffe hier ist Schriftverkehr vorhanden).

Du hättest so deinen Rechner innerhalb von 14 Tagen wieder und wenn wieder etwas nicht gehen würde, hättest Du einen Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages.
Gerichtsstand ist Deutschland.

Ansonsten schicke nochmals eine EMail mit der Fristsetzung und Androhung auf Wandlung, behalte Dir außerdem vor mal die CT´ über die Vorgehensweise zu informieren. Vorsicht Kunde gibt es in fast jeder Ausgabe. Wirkt meistens auch bestens. Oftmals bekommt der Kunde dann noch eine Entschädigung vom Hersteller/Händler.
Außerdem überdenken dann einige Händler/Hersteller ihre Vorgehensweisen, bzw. es tut sich etwas am Service.

Schildere Dein Fall doch mal, ich fände es interessant in einer der nächsten CT´Ausgaben darüber zu lesen.
Hier die Mailadresse: vorsichtkunde@ctmagazin.de

Ebenfalls die anderen Leser werden es Dir danken. Druckauflage fast 500.000 Einheiten.

Weitere Trauerfälle, wenn es der Händler ist (Brunen-IT bekannt unter One und Lahoo): http://www.talkteria.de/forum/topic-6051.html
http://www.snakecity-forum.com/board/showthread.php?s=fec6bc926c85f5e73448dfe90c33b5e6&threadid=3309&highlight=BrunenIT

Lindert auch vielleicht etwas Deine Wut. Confused
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Di, 15.04.2008 6:58    Titel: Antworten mit Zitat

2 Nachbesserungsversuche hatte ONE schon. Jetzt der Dritte. Wenn der nicht hinhaut werde ich den Kaufvertrag stornieren. Das Gerät retursenden und Entschädigung verlagen. #evil
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[dd]Tatwaffe



Anmeldungsdatum: 2005-01-16
Beiträge: 3416
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Di, 15.04.2008 8:24    Titel: Antworten mit Zitat

Eben lief bei Planetopia Online ein Bericht über Lahoo.
Sachverhalt wie gehabt: Gehäuse verbeult, Festplatte nicht angeschlossen, Kunde widerruft, Lahoo besteht auf Wertminderung gemäß seiner Widerrufsbelehrung.
Erst ein Anruf der Planetopia-Redaktion bei Lahoo konnte den Verkäufer dazu bewegen, den Kaufpreis voll zu erstatten.

Möglicherweise findet Planetopia den Fall noch interessanter, wenn sich noch mehr Lahoo-Kunden mit dem gleichen Problem melden.
Kontakt u.a. hier:
www.planetopia-online.de

PS: Habe ich ausm anderen Forum kopiert... und das war von 2005.Es hat sich anscheinend nix geändert.
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[dd]Provider



Anmeldungsdatum: 2002-12-22
Beiträge: 3132

BeitragVerfasst am: Di, 15.04.2008 9:01    Titel: Antworten mit Zitat

Michl Du kannst nicht einfach einen Kaufvertrag stornieren.
Du mußt eine Frist zur Nachbesserung mit Androhung auf Wandlung des Kaufverrages setzen, also den ordentlichen Geschäftsweg einhalten.
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Di, 15.04.2008 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

[dd]Provider hat folgendes geschrieben::
Michl Du kannst nicht einfach einen Kaufvertrag stornieren.
Du mußt eine Frist zur Nachbesserung mit Androhung auf Wandlung des Kaufverrages setzen, also den ordentlichen Geschäftsweg einhalten.


Das weiss ich schon Provi! Wink
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 9:43    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Mail habe ich heute geschrieben. Schau mer mal was jetzt passiert. #evil

S.g Hr. Hartmann

Ich werde denn wiedereinmal fehlerhaften PC heute zur Post bringen und per EMS aufgeben.

Ich mache ihre Firma aber jetzt schon darauf aufmerksam das ich, wenn der PC zum dritten mal fehlerhaft retour kommt, von meinem rechtlichen Möglichkeiten gebrauch machen werde. Bereits zwei mal wurde der PC an sie zwecks Nachbesserung gesendet. Nun zum dritten mal.
Ich fordere ihre Firma auf, den PC wie sie ihn in ihrer Anzeige ausloben von Werk aus Übertaktet mit min. 3 GHZ auszuliefern sowie meine x-FI Extrem Musik welche von ihrem PC Service bei der ganzen Mainbordtauscherei offensichtlich beschädigt wurde auszutauschen.

Mit "noch" freundlichen Grüßen

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[dd]DonRedhorse



Anmeldungsdatum: 2005-03-29
Beiträge: 2588
Wohnort: Viersen-Dülken

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast vergessen eine Frist zu setzte Michl. 14 Tage sind glaube ich üblich. Sonst wartest Du womöglich wieder wochenlang auf Deinen Rechner.

Don
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

[dd]DonRedhorse hat folgendes geschrieben::
Du hast vergessen eine Frist zu setzte Michl. 14 Tage sind glaube ich üblich. Sonst wartest Du womöglich wieder wochenlang auf Deinen Rechner.

Don


Na ja dann soll es halt Wochen dauern. Ich mittlerweile schon froh wenn die Mühle endlich wieder klaglos funktioniert. Crying or Very sad
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[dd]Provider



Anmeldungsdatum: 2002-12-22
Beiträge: 3132

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Keine ordentliche Fristsetzung, keine Wandlung...

So hätte ich es gemacht, jetzt mal auf die Schnelle.

S.g Hr. Hartmann

Ich werde denn wiedereinmal fehlerhaften PC heute zur Post bringen und per EMS aufgeben.

Ich setzte Ihnen hiermit eine ordnungsgemäße Frist von 14 Tagen, den Kaufgegenstand wie von Ihnen beworben und im Kaufvertrag ausgewiesen nachzubessern.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, so mache ich von meinem Recht nach §462 BGB in Verbindung mit §459 BGB Absatz 1 & 2 §459 BGB Absatz 2 Gebrauch und trete vom Kaufvertrag zurück.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach §463 BGB behalte ich mir vor.

Hochachtungsvoll (heisst soviel wie, Du Ar... wenn ich Dich in die Finger bekomme)
M.B.

Rechtsgrundlage BGB
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heisst bei Euch in Österreich vielleicht anderst, aber egal Gerichtsstand ist sowieso Deutschland.

§462 BGB (Wandlung) in Verbindung mit §459 BGB Absatz 1 & 2
1. Fehler der den Wert Tauglichkeit der Sache mindert
2. Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft)
§463 BGB (Schadenersatz wegen Nichterfüllung)


Also Rudi ich fürchte mit ziemlicher Sicherheit. Confused
Pass bloß auf das nicht nachher eine Terratec Soundkarte drin steckt. Laughing
Sorry kleiner Spaß am Rande. *binschonruhig*

VIEL GLÜCK MICHL
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[dd]Steff



Anmeldungsdatum: 2005-02-02
Beiträge: 3742
Wohnort: Mittelfranken

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

[dd]Provider hat folgendes geschrieben::

Pass bloß auf das nicht nachher eine Terratec Soundkarte drin steckt. Laughing
Sorry kleiner Spaß am Rande. *binschonruhig*


Das ist zwar jetzt nicht besonders hilfreich für Michl, aber ich glaube eine Terratec Soundkarte ist unter Vista wahrscheinlich sogar die bessere Alternative als eine Creative Labs. Meine X-FI war auf jeden Fall das letzte Produkt von diesem Sauhaufen.
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[dd]Tatwaffe



Anmeldungsdatum: 2005-01-16
Beiträge: 3416
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Mi, 16.04.2008 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich ja bis heute frage,warum bzw. warum man eigentlich eine X-Fi braucht.
Ne Soundblaster LIVE! oder Audigy (2) würde es ja eigentlich auch (noch) tun.
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Fr, 18.04.2008 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Neues von der Brunen-IT Front

Zitat:
Sehr geehrter Herr Brugmayer,

vielen Dank für Ihre eMail.

Diese Versandrechnungen kann ich nicht wieder auszahlen. Das Funktioniert leider nur bei Standardpaketen + Versicherung,
nicht aber bei Express Sendungen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Leutln, ab jetzt kann ich nur mehr lachen! Rolling Eyes

@Provi

Habe das mit dem Fristsetzen zum Nachbessern usw. gemacht. THX für den Text. Cool
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[dd]michl



Anmeldungsdatum: 2002-07-07
Beiträge: 2640
Wohnort: Seiersberg

BeitragVerfasst am: Mo, 28.04.2008 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bad- News Brunen IT

Sehr geehrter Herr Brugmayer,

vielen Dank für Ihre eMail.

Das System befindet sich bereits wieder auf dem Weg zu Ihnen.

Die Chipsatzlüfter wurden neu justiert und die Übertaktung optimiert, das System lief 15 Stunden im
Stresstest und brachte keinerlei Fehler.

Die Soundkarte konnte allerdings nicht getaucht werden da diese nicht bei uns erworben wurde, und der Defekt
einen Technischen Grund hat, d.h. er kann nicht durch einen Transportschaden entstanden sein.
Ich würde Sie hier bitten die Karte bei dem jeweiligen Händler zu
reklamieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Leute ----ich gebe auf! #evil
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[dd]Cello



Anmeldungsdatum: 2002-11-24
Beiträge: 794
Wohnort: Graz

BeitragVerfasst am: Mo, 28.04.2008 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Confused Der Leidensweg des Michael B. Wink

Idea Den nächsten Rechner baust dir wieder selber zam und gut is Exclamation

ciao
Cello
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